Die vielfältigen Aufgaben von Bestattungsunternehmen
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Die vielfältigen Aufgaben von Bestattungsunternehmen

Bestattungsunternehmen haben vielfältige und vor allem verantwortungsvolle Aufgaben zu übernehmen. Neben der Ausrichtung der Trauerfeier, sind vor allem die Betreuung der Angehörigen, sowie eine ganze Reihe von bürokratischen Aufgaben als unverzichtbar anzusehen. Doch was muss ein solches Bestattungsunternehmen noch alles leisten? Wie findet man als Kunde ein solches Unternehmen und auf was sollte man dabei alles achten? Du möchtest mehr zu diesem Thema erfahren? Unter Umständen bist du auch selbst gerade in der Situation, eine Beerdigung ausrichten zu müssen? Auf diesem Blog wirst du in jedem Fall eine ganze Reihe von wichtigen Informationen erhalten. Probier es also am besten selbst gleich aus und überzeuge dich einfach von einer grandiosen Vielfalt!

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Die vielfältigen Aufgaben von Bestattungsunternehmen

Bestattungen - würdevoller Abschied von Verstorbenen

Terra Harrison

Als Bestattung wird die Zeremonie bezeichnet, bei der Verstorbene im Rahmen einer Erdbestattung beigesetzt werden. Bestattungen werden auch als Beisetzung oder Beerdigung bezeichnet. Die Beisetzung umfasst zudem individuelle Wünsche der Verstorbenen oder Hinterbliebenen wie eine Trauerfeier als feierlichen Abschied.

Als Beerdigung werden also lediglich klassische Erdbestattungen oder Feuerbestattungen auf dem örtlichen Friedhof bezeichnet. Bei einer alternativen Bestattung, wie beispielsweise einer Natur- oder Seebestattung wird die Bezeichnung Beerdigung eher nicht verwendet.

Die Angehörigen/Erben müssen für ihre Verstorbenen eine ordnungsgemäße Beisetzung organisieren, die innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen muss. Diese Frist ist je nach Land/Staat unterschiedlich.

Der Ort und die Art der Bestattung werden meistens durch den letzten Willen Verstorbener bestimmt. Hierbei kann es sich unter anderem um eine sogenannte Bestattungsvorsorge, Bestattungsverfügung oder einer ähnlichen Willenserklärung handeln.

Existiert allerdings keine dieser vorher schriftlich festgelegten Willenserklärungen, müssen die Hinterbliebenen so handeln, wie es Verstorbene eventuell früher einmal geäußert haben.

Die Pflicht für ordnungsgemäße Bestattungen ist allerdings nicht im Erbrecht enthalten, die sogenannte Kostenübernahme dagegen schon. Also müssen Hinterbliebene, die die Pflicht zur vorschriftsmäßigen Beerdigung haben, nicht zwingend die Kosten der Beisetzung übernehmen. In den meisten Fällen übernehmen die Erben jedoch gleichermaßen die Organisation und Kosten der Beisetzung.

Bevor die Beisetzung stattfinden kann, müssen entweder die Hinterbliebenen oder ersatzweise der Bestatter wichtige Formalitäten erfüllen. Dafür ist eine Checkliste im Todesfall sinnvoll.

Direkt nach dem Ableben eines Menschen muss ein Arzt verständigt werden, welcher offiziell den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt. Dafür müssen sämtliche wichtigen Dokumente wie beispielsweise die Geburtsurkunde und der Pass/Personalausweis bereitliegen.

Des Weiteren muss geprüft werden, ob bei den Verstorbenen bestimmte Verfügungen oder Verträge wie beispielsweise eine Sterbegeldversicherung oder ein Vorsorgevertrag zur Bestattung vorhanden sind. Hinterbliebene müssen über das Ableben informiert werden.

Im Zeitrahmen von 36 Stunden nach Ableben der Person muss ein Bestatter kontaktiert werden. Das Beerdigungs-Institut holt Verstorbene an ihren Sterbeort ab. Anschließend sollten entweder die Urne oder ein Sarg ausgewählt werden.

Bei der zuständigen Verwaltung muss eine Sterbefall-Anzeige erfolgen und die Sterbeurkunde offiziell beantragt werden. Anschließend sollten unbedingt die jeweilige Krankenkasse und der Rententräger informiert werden.

Bevor Bestattungen stattfinden können, müssen die Modalitäten in Bezug auf das Erdgrab mit dem jeweiligen Friedhof wie beispielsweise Beerdigungstermin, Kauf der Grabstelle und/oder eventuell die Verlängerung der Liegezeit geklärt werden. Pfarrer, Redner sowie Trauerkränze und Blumenschmuck für die Trauerfeier sowie wie für das Grab sollten nun bei Bedarf bestellt werden.

Ist die Bestattung abgeschlossen, müssen Erben/Hinterbliebene laufende Zahlungen sowie Verträge wie Strom/Gas, Miete, Telefon und Versicherungen, Banken beenden/kündigen. Die Beantragung eines Erbscheines und die Wohnungsauflösung sind abschließende Schritte nach einem Todesfall.

Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von Bennet P. Leverenz Bestattungen & Vorsorge GmbH, nachgelesen werden.

 


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